20.11.2025
Hinweis des Webmasters: Rechtswidriges Bekleben öffentlicher Einrichtungen in der Gemeinde Stemmen
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Stemmen | 6,7°C | Bedeckt

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Bilderbeschreibung

In der Gemeinde Stemmen ist eine deutliche Zunahme von Fällen zu beobachten, in denen Laternenmasten, technische
Versorgungseinrichtungen, Kabelverteiler sowie Straßen- und Verkehrsschilder unbefugt mit Aufklebern versehen werden.
Das Bekleben, Beschmieren oder sonstige Verunreinigen öffentlicher Einrichtungen ist strengstens untersagt und stellt eine strafbare Handlung dar.
Die Verursacher handeln dabei ohne nachzudenkenrücksichtslos und verursachen zusätzliche Schäden und Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Für solchen Blödsinn besteht keinerlei Verständnis.
Es ist damit zu rechnen, dass entsprechende Verstöße künftig konsequent zur Anzeige gebracht und Reinigungs- und Wiederherstellungskosten geltend gemacht werden.

Hinweise zu Tätern oder verdächtigen Beobachtungen können vertraulich an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass unser Ortsbild sauber und gepflegt bleibt.

Vielen Dank für Euer Verständnis.
Der Webmaster